Golf and Travel bietet «Covid19-Garantie»

Die frisch aufkeimende Reiselust wird in diesen unsicheren Zeiten mit manch schlechter Nachricht jäh wieder im Keim erstickt.

Was ist, wenn ich wegen Covid-19 nicht reisen kann, meine Flüge annulliert werden, die gebuchten Leistungen nicht erbracht werden oder meine Destination plötzlich auf einer Quarantäneliste erscheint? Kann ich meine Reise verschieben oder bekomme ich mein Geld zurück? Soll ich überhaupt buchen? Und, wann soll ich buchen, wenn ich mir meinen Platz an der Sonne rechtzeitig sichern will?

Keine Sorgen brauchen sich bei diesen Fragen Golf and Travel-Kunden zu machen. Denn wir bieten allen Kunden, die eine Reise mit Abflug bis 30. April 2022 gebucht haben, eine kostenlose Garantie für eine Umbuchung auf ein neues Datum vor dem 31. Juli 2022 an, sollte es die Lage in der geplanten Destination unumgänglich machen (mögliche Tarifdifferenz müssen weiterverrechnet werden).

Reisegarantie

FAQ; Frequently Asked Qustions

Was ändert sich konkret ab 04. Dezember 2021?

Alle Rückreisenden müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise ist ein zweiter Test erforderlich. Dabei kann es sich um einen PCR-Test oder naso-pharyngalen Antigen-Schnelltest handeln. Das Testergebnis muss der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 16 Jahren. Zudem muss vor Grenzübertritt ein Einreiseformular ausgefüllt (zum Einreiseformular) werden.

Muss das Einreiseformular künftig von allen Reisenden ausgefüllt werden?

Ja, neu werden nicht nur Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. Zukünftig müssen alle Einreisenden ihre Kontaktdaten mittels elektronischem Einreiseformular angeben.

https://swissplf.admin.ch/home

Kann aufgrund dieser neuen Massnahmen die gebuchte Reise kostenlos umgebucht oder storniert werden?

Nein, die Umbuchungs- und Annullationsbestimmungen bleiben unverändert, da ein PCR-Test gemäss Kriterienkatalog als zumutbar gilt.

Reisen in Risikogebiete (wenn bei Buchung kein Risikogebiet) können spesenfrei umgebucht werden.

Wie kommen unsere Kunden an den Ferienzielen zu ihren PCR-Tests?

Die Ferienziele werden entsprechend vorbereitet, damit die PCR-Tests vor Ort gemacht werden können. Unsere lokalen Agenturen und Hotelpartner unterstützen unsere gemeinsamen Kunden bei der Organisation.

Was passiert, wenn ein Gast vor Ort positiv getestet wird?

Die Fluggesellschaft wird ihm die Rückreise verweigern und er muss sich vor Ort in Quarantäne/Isolation begeben. Auf diesen Fall sind die Destinationen grundsätzlich vorbereitet und die notwendige Quarantäne muss im Hotel oder in einer von der Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung verbracht werden. Nach Ablauf der Quarantäne (im Regelfall zehn Tage) muss ein weiterer PCR-Test absolviert werden. Bei einem negativen Ergebnis kann die Heimreise angetreten werden.

Muss befürchtet werden, dass der PCR-Test auch beim zweiten Rückreiseversuch nach der Quarantäne positiv ist und die Heimreise erneut verweigert wird? Schliesslich kommt es vor, dass das Testergebnis noch positiv sein kann, wenn die Infektion/Krankheit bereits einige Wochen zurückliegt.

Wir können das nicht ausschliessen. Solange das Testergebnis positiv ist, können Kundinnen und Kunden nicht in die Schweiz zurückreisen. Das Risiko kann mit einem PCR-Test vor der Reise (noch in der Schweiz) minimiert werden. Dieser mag daher selbst dann ratsam sein, wenn er für die Hinreise nicht vorgeschrieben ist. Insbesondere Kundinnen und Kunden, die bereits einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollten sich unbedingt schon vor der Abreise erneut testen lassen.

Wer trägt die Kosten, wenn die Kunden wegen einem positiven PCR-Test vor Ort bleiben müssen?

Je nach Versicherung sind bei einer COVID-bedingten Quarantäne im Zielgebiet gewisse Mehrkosten gedeckt – im Falle von ERV max. CHF 700.- pro Person. Verfügen die Kundinnen und Kunden über eine private Versicherungslösung, bitten wir sie, sich beim Vertragspartner nach den Konditionen für diesen Fall zu erkundigen. Einige Destinationen übernehmen Quarantänekosten teilweise oder komplett, und auch einzelne Hotels kommen betroffenen Kundinnen und Kunden entgegen. Es ist eine Einzelfallabklärung erforderlich. Golf and Travel kommt nicht für etwaige Quarantänekosten auf.

Einige Kurz- und Ferndestinationen verlangen einen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.

PCR-Test können beim Hausarzt oder in einem Testcenter vorgenommen werden.

Wichtig: Vereinbaren Sie im Voraus einen Termin, damit die Gültigkeitsdauer eingehalten werden kann.

Als Alternative gibt es den Selbsttest von Viselio. Der Selbsttest ist von der Aufsichtsbehörde Swissmedic genehmigt worden: https://www.viselio.com/testing-covid19/

Eine Umbuchung auf ein anderes Datum bis spätestens 31.12.2021 ist möglich, je nach Zeitpunkt der Buchung kann auch die Destination gewechselt werden. Wir kommen proaktiv auf Sie zu, falls dies auf ihre Reise zutrifft. Da sich die Quarantäne-Liste sehr kurzfristig ändert, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir erst ca. 3 Wochen vor Abreise schauen, ob ihr Land auf der Quarantäne-Liste ist oder nicht. Eine Umbuchung muss in jedem Falle vor dem ursprünglich geplanten Reisedatum erfolgen.

Generell versuchen wir die Reisen so früh wie möglich abzusagen, falls die Reise nicht stattfinden kann. Spätestens jedoch 2 Wochen vor Abreise.

Sie können entweder auf eine gleichwertige Gruppenreise von uns oder auf eine individuelle Reise umbuchen. Ein Rücktritt von der Reise ist ebenfalls möglich. Wir verrechnen für unsere Aufwendungen max. 100 CHF pro Person. Linienflüge sind von dieser Regelung ausgeschlossen und es gelten die Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft.

Es kommen die normalen AVRBs zu tragen. Klären Sie gegebenenfalls mit ihrer Reiseversicherung ab, ob diese einen Teil übernimmt.

Wir orientieren uns bei allen Entscheidungen zu Reiseabsagen an den Empfehlungen des BAG. Sofern keine offizielle Reisewarnung vorliegt gelten für Ihre Umbuchungs- oder Stornierungswünsche die AVRBs.

Wenn zum Zeitpunkt, an dem die Restzahlung fällig ist, die Reise noch nicht von uns abgesagt wurde, muss die Restzahlung geleistet werden.

Hier sind wir lediglich Vermittler. Es gelten die normalen ARVBs bei Umbuchung/Stornierung der Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotel, Mietwagenfirma, …).

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig vor Abreise über die Einreisebestimmungen und mögliche Gesundheitsnachweise für Ihr gebuchtes Urlaubsland sowie deren Fristen zur Einreichung zu informieren. Mehr Informationen zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen finden Sie direkt auf der Seite des BAG (Neues Coronavirus: Informationen für Reisende).

Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle erforderlichen Formulare und Papiere korrekt und fristgerecht auszufüllen, damit Ihre Einreise in das gebuchte Urlaubsziel reibungslos erfolgen kann.

Golf and Travel ist Mitglied beim Schweizer Garantiefond. Die Kundengelder sind dementsprechend abgesichert. Im Falle eines Konkurses zahlt die Reisegarantie die Leistungsträger, sodass Sie trotzdem in die Ferien gehen können.

Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden vor Ort und sind während der gesamten Zeit für Sie da.

Wenn aufgrund der veränderten Reise- und Sicherheitshinweise des BAG eine Weiterführung Ihres Urlaubes in Ihrer aktuellen Urlaubsregion nicht möglich ist, werden wir Sie umgehend informieren und die weitere Vorgehensweise besprechen.

Ebenfalls kümmern wir uns um Ihr Anliegen, wenn Sie z. B. früher Abreisen möchten bzw. müssen oder Sie eine Umbuchung auf eine andere Urlaubsregion wünschen.

Da Sie in diesem Fall aus einem Risikogebiet einreisen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie – je nach lokalen Bestimmungen des Urlaubs- und des Heimatlandes – bei Rückreise in die Schweiz verpflichtet sein könnten, sich einem Covid-19 Test zu unterziehen bzw. sich in Isolation zu begeben.