Was ändert sich konkret ab 04. Dezember 2021?
Alle Rückreisenden müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise ist ein zweiter Test erforderlich. Dabei kann es sich um einen PCR-Test oder naso-pharyngalen Antigen-Schnelltest handeln. Das Testergebnis muss der zuständigen kantonalen Stelle gemeldet werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 16 Jahren. Zudem muss vor Grenzübertritt ein Einreiseformular ausgefüllt (zum Einreiseformular) werden.
Muss das Einreiseformular künftig von allen Reisenden ausgefüllt werden?
Ja, neu werden nicht nur Kontaktdaten von Personen aus Risikostaaten bei ihrer Einreise in die Schweiz erfasst. Zukünftig müssen alle Einreisenden ihre Kontaktdaten mittels elektronischem Einreiseformular angeben.
https://swissplf.admin.ch/home
Kann aufgrund dieser neuen Massnahmen die gebuchte Reise kostenlos umgebucht oder storniert werden?
Nein, die Umbuchungs- und Annullationsbestimmungen bleiben unverändert, da ein PCR-Test gemäss Kriterienkatalog als zumutbar gilt.
Reisen in Risikogebiete (wenn bei Buchung kein Risikogebiet) können spesenfrei umgebucht werden.
Wie kommen unsere Kunden an den Ferienzielen zu ihren PCR-Tests?
Die Ferienziele werden entsprechend vorbereitet, damit die PCR-Tests vor Ort gemacht werden können. Unsere lokalen Agenturen und Hotelpartner unterstützen unsere gemeinsamen Kunden bei der Organisation.
Was passiert, wenn ein Gast vor Ort positiv getestet wird?
Die Fluggesellschaft wird ihm die Rückreise verweigern und er muss sich vor Ort in Quarantäne/Isolation begeben. Auf diesen Fall sind die Destinationen grundsätzlich vorbereitet und die notwendige Quarantäne muss im Hotel oder in einer von der Regierung vorgegebenen Quarantäneeinrichtung verbracht werden. Nach Ablauf der Quarantäne (im Regelfall zehn Tage) muss ein weiterer PCR-Test absolviert werden. Bei einem negativen Ergebnis kann die Heimreise angetreten werden.
Muss befürchtet werden, dass der PCR-Test auch beim zweiten Rückreiseversuch nach der Quarantäne positiv ist und die Heimreise erneut verweigert wird? Schliesslich kommt es vor, dass das Testergebnis noch positiv sein kann, wenn die Infektion/Krankheit bereits einige Wochen zurückliegt.
Wir können das nicht ausschliessen. Solange das Testergebnis positiv ist, können Kundinnen und Kunden nicht in die Schweiz zurückreisen. Das Risiko kann mit einem PCR-Test vor der Reise (noch in der Schweiz) minimiert werden. Dieser mag daher selbst dann ratsam sein, wenn er für die Hinreise nicht vorgeschrieben ist. Insbesondere Kundinnen und Kunden, die bereits einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollten sich unbedingt schon vor der Abreise erneut testen lassen.
Wer trägt die Kosten, wenn die Kunden wegen einem positiven PCR-Test vor Ort bleiben müssen?
Je nach Versicherung sind bei einer COVID-bedingten Quarantäne im Zielgebiet gewisse Mehrkosten gedeckt – im Falle von ERV max. CHF 700.- pro Person. Verfügen die Kundinnen und Kunden über eine private Versicherungslösung, bitten wir sie, sich beim Vertragspartner nach den Konditionen für diesen Fall zu erkundigen. Einige Destinationen übernehmen Quarantänekosten teilweise oder komplett, und auch einzelne Hotels kommen betroffenen Kundinnen und Kunden entgegen. Es ist eine Einzelfallabklärung erforderlich. Golf and Travel kommt nicht für etwaige Quarantänekosten auf.